Ansage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Doppelkopf-Wissen.de
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (hat „Ansagen“ nach „Ansagen Test“ verschoben)
(Link eingefügt)
 
(17 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Ansagen sind nach [[Turnierspielregeln#Ansagen und Ansagezeitpunkt | TSR 6]] im strengen Sinne eigentlich nur [[Re]] bzw. [[Kontra]].
 +
 +
Hier wird noch weiter unterschieden zwischen [[Erstansage]] und [[Erwiderungen|Erwiderung]].
 +
 +
Beachtenswert sind folgende Definitionen aus dem ES:
 +
 +
 +
''"Die korrekte Behandlung der '''Erstansage''' (inkl. Konventionen) ist für die optimale Ausreizung des Spiels (siehe Kap. 2.2) eminent wichtig, da hier der Partner die entscheidenden Informationen bezüglich Blattstärke und Blattstruktur erhält."''
 +
[[Essener System#Erstansage |ES 2.1]]
 +
 +
 +
''"Eine ''' vorzeitige Ansage''' hat im wesentlichen zwei Bedeutungen.''
 +
* ''Sie dient zur Klärung der Partnerschaft oder als Kommentar zur angespielten Farbe oder Trumpf.''
 +
* ''Der Spieler zeigt, daß er angespielt werden kann bzw. daß er den Stich wahrscheinlich machen wird."'' [[Essener System#Ansagezeitpunkte |ES 2.3.2.1]]
 +
 +
 
[[Category:DokoLexikon]]
 
[[Category:DokoLexikon]]
 +
[[Category:Praxis]]

Aktuelle Version vom 4. Mai 2009, 04:56 Uhr

Ansagen sind nach TSR 6 im strengen Sinne eigentlich nur Re bzw. Kontra.

Hier wird noch weiter unterschieden zwischen Erstansage und Erwiderung.

Beachtenswert sind folgende Definitionen aus dem ES:


"Die korrekte Behandlung der Erstansage (inkl. Konventionen) ist für die optimale Ausreizung des Spiels (siehe Kap. 2.2) eminent wichtig, da hier der Partner die entscheidenden Informationen bezüglich Blattstärke und Blattstruktur erhält." ES 2.1


"Eine vorzeitige Ansage hat im wesentlichen zwei Bedeutungen.

  • Sie dient zur Klärung der Partnerschaft oder als Kommentar zur angespielten Farbe oder Trumpf.
  • Der Spieler zeigt, daß er angespielt werden kann bzw. daß er den Stich wahrscheinlich machen wird." ES 2.3.2.1