Ansagezeitpunkte: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gilt folgendes Grundprinzip:
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'''"Jeder Ansagezeitpunkt, der nicht mit dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Ansage identisch ist, beinhaltet Zusatzinformationen.'''
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"Jeder Ansagezeitpunkt, der nicht mit dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Ansage identisch ist,
 
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beinhaltet Zusatzinformationen." [[Essener System#Wahl des Ansagezeitpunktes |ES 1.2]]
Diese Zusatzinformationen ergeben sich durch die Wahl des Ansagezeitpunktes häufig auch in
 
Verbindung mit der Spielsituation."
 
 
 
[[Essener System#Wahl des Ansagezeitpunktes |ES 1.2]]
 
  
 
[[Kategorie: DokoLexikon]]
 
[[Kategorie: DokoLexikon]]

Version vom 23. April 2009, 15:04 Uhr

Der Ansagezeitpunkt sind laut TSR 6.3. wie folgt festgelegt:

6.3.1 Eine Erstansage ist frühestens möglich, sobald geklärt ist, welcher Spieltyp gespielt wird. Das bedeutet, dass die Vorbehaltsabfrage beendet sein muss, ggf. ein Solo getauft sein muss und bei einer Hochzeit der Klärungsstich beendet sein muss.

6.3.2 Die Erstansage von "Re" (mit den Kreuz Damen bzw. als Solospieler) oder "Kontra" (gegen die Kreuz Damen bzw. gegen den Solospieler) muss von jeder Partei spätestens dann erfolgen, wenn der ansagende Spieler noch mindestens 11 Karten in der Hand hält.

Der erste Stich wird daher auch als "Freistich" bezeichnet. Eine Ausnahme bezüglich des Ansagezeitpunktes bildet die angemeldete Hochzeit (siehe 6.5.2.).

Nach einer Erstansage sind weitere Absagen und Erwiderungen möglich.

Im Essener System heiße es dazu:

Es gilt folgendes Grundprinzip:

"Jeder Ansagezeitpunkt, der nicht mit dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Ansage identisch ist,
beinhaltet  Zusatzinformationen."  ES 1.2